„Im Rahmen des Landesprogramms kann ab Beginn des Schuljahrs 2021/2022 bis 31.12.2022 Mehrarbeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte angeordnet oder genehmigt werden.“
Die Lehrkräfte werden zu ihrem eigenen „Extra-Personal“ und unterstützen sich selbst durch angeordnete Mehrarbeit! Darauf muss man erst einmal kommen! Und so einfach geht es:
„Die Schulleitung stellt fest, dass Mehrarbeit zum Aufholen der Lernrückstände im Rahmen des Landesprogramms erforderlich ist. […] Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulen zu Fragen der Mehrarbeit im Rahmen des Landesprogramms.“ (https://www.schulministerium.nrw/extra-personal)
Wir meinen, dass es nicht hinnehmbar ist, die Anordnung und Genehmigung von Mehrarbeit für die ohnehin belasteten Lehrkräfte als Teil des Aktionsprogramms „Extra-Personal“ darzustellen und so den Schulleitungen zu empfehlen.
Darauf werden wir als Personalratsmitglieder und Vertreter unseres Verbandes in den Gremien und gegenüber der Bezirksregierung hinweisen.
Sind Sie von Mehrarbeit im Rahmen dieses Programms betroffen? Schreiben Sie uns - nur so erfahren wir das Ausmaß dieser zusätzlichen Belastung!
Ansonsten gilt generell bei Anordnung regelmäßiger Mehrarbeit (RMA):
RMA liegt vor, wenn die Dauer der Mehrarbeit vier Wochen übersteigt. (Infoblatt zur Mehrarbeit, BR Düsseldorf vom 15.11.2010). - RMA wird angeordnet oder genehmigt durch die Bezirksregierung auf Antrag der SL mittels Formblatt STD 424. (Erlass „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“, 3.2.1)