Neuwahl des Vorstandes  

Am 07.11.2021 hat mit einjähriger coronabedingter Verzögerung die Mitgliederversammlung der "Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e. V." in Duisburg getagt.

Nach der Vorlage des Rechenschaftsberichts und des Kassenberichts wurde der Vorstand entlastet. Im Anschluss erfolgte die Wiederwahl des alten Vorstandes, der sich im Rahmen der Mitgliederversammlung erneut zur Wahl gestellt hat – mit Erfolg:

Wir gratulieren Dr. Maria Pohl (1. Vorsitzende), Wolfgang Zschocke (2. Vorsitzender), Cordula Rohlmann-Reineke (Schriftführerin) und Silke Kirch (Kassenwartin) zur Wiederwahl und bedanken uns für ihren Einsatz für die Anliegen der vielkorrigierenden Kolleginnen und Kollegen.

Vorstand 2021

 

Min.07.05.2020

"Lassen Sie die Schulen nicht im Regen stehen, Frau Ministerin Gebauer!"

Mittlerweile gibt es einige Schreiben unserer Vereinigung, die der Ministerin vorliegen. Unser Austausch mit dem MSB im Detail:

Es gibt viele offene Fragen im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Unterrichts. Wir haben sie Frau Gebauer gestellt. Lesen Sie hier unseren Brief vom 7. Mai 2020 dazu an Frau Ministerin Gebauer.

Lesen Sie hier die Antwort aus dem MSB, die wir am 17.06.2020 erhielten.

Auch im Hinblick auf die längerfristige Planung und den Wunsch nach mehr Planungssicherheit wandten wir uns an die Ministerin. Lesen Sie dazu hier unseren Brief vom 29. Mai 2020 an Frau Ministerin Gebauer und Herrn Staatssekretär Richter.

Beim Abitur für den Zweiten Bildungsweg im Herbst 2020 sollte unserer Meinung nach noch nachreguliert werden. Lesen Sie dazu hier unseren Brief vom 28.08.2020 an Frau Ministerin Gebauer.


Corona  -  KorrekturfachlehrerInnen in Krisenzeiten. Erstes Fazit

RS CoronaDie Corona-Krise trifft die Schulen unvorbereitet und stellt eine Herausforderung für alle dar, die in Schulen oder im Zusammenhang mit Schulen arbeiten.
Lehrerinnen und Lehrer stellen sich der Situation engagiert und bei stetig sich ändernden Plänen und Vorgaben flexibel.
Ein Blick auf die konkreten Stundenpläne an Realschulen zeigt aber mal wieder, dass es vor allem Haupt- bzw. KorrekturfachlehrerInnen sind, die an erster Stelle gefordert sind.

Sie waren es, die mit ihren Fächern als Erste wieder in den Schulen den Präsenzunterricht übernahmen. Für die Abschlussjahrgänge stand wochenlang nur die Fächergruppe I mit Deutsch, Mathematik und Englisch auf dem Plan, jetzt steht in den Schulen die Sicherstellung des Präsenzunterrichts in den Kernfächern im Vordergrund.  Die Notenfindung für die Hauptfächer verläuft aufwendiger als in den übrigen Fächern (Homeoffice, Präsenzunterricht, ZP10-Ersatzarbeit …) und sollte auch in der Krisenzeit möglichst „abgesichert“ werden.

Dankenswerterweise gab es bei personellen Engpässen während der ersten Risikogruppenregelung vielerorts Solidarität und es übernahmen oder übernehmen auch derzeit noch KollegInnen fachfremd den D-, E- oder M-Unterricht. Ebenso „mit im Boot“ sitzen aber auch dann die Fach-KollegInnen im Homeoffice und bereiteten diese Unterrichtsstunden vor und/oder korrigieren entstehende Schülerarbeiten.

Wie nicht anders zu erwarten, stellen sich die schriftlichen Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch im Homeoffice als die Fächer heraus, denen SchülerInnen und Eltern die größte Aufmerksamkeit entgegenbringen. D-, M- und E-Lehrkräfte, die sowohl im Präsenzunterricht eingesetzt sind als auch ihre weiteren Lerngruppen im Hauptfach im Lernen auf Distanz zu unterrichten haben, sind in vielen Fällen extrem belastet.

Allen SchülerInnen steht auch beim Lernen auf Distanz eine optimale Versorgung mit Lernanleitungen und Lernmaterialien zu, ebenso eine möglichst individuelle Betreuung. So jedenfalls sind die Erwartungshaltungen und so zeigen es uns die Medien anhand der „Best-Practice-Beispiele“. Der Druck, dies zu erfüllen, liegt eindeutig und vor allem bei den HauptfachlehrerInnen. So weit, so gut, wenn nicht auch hier die Arbeitsverdichtung für die LehrerInnen der Kernfächer Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen ließe. So hat eine Deutsch-Englisch-Lehrkraft mit, nehmen wir an, 5 Lerngruppen, auf diese Weise ca. 150 SchülerInnen fast täglich und möglichst noch individuell zu versorgen.

Bei nur fünf Minuten pro Schüler ergibt dies 12,5 Stunden. Noch vollkommen unberücksichtigt ist dabei, dass die neuen Formen des Unterrichtens über digitale Wege eine intensive Vorbereitung, zeitaufwendiges Suchen und Sichten von Materialien und Lernangeboten erfordert – zuzüglich sämtlicher Eigenleistungen des technischen Supports u. v. m.

Fazit:

Ob Präsenzunterricht oder Lernen auf Distanz – KorrekturfachlehrerInnen haben aufgrund des Gewichts ihrer Fächer in besonderem Maße die Herausforderungen der Corona-Krisenzeit zu stemmen.

Unser Thema „Arbeitszeitgerechtigkeit“ zeigt seine Dringlichkeit auch hier!

 

 

Wiedereröffnung der Schulen in NRW in Zeiten des CoronavirusKlassenraum leer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einiger Zeit sehen wir uns nun mit einer völlig unbekannten und sich täglich verändernden Situation im öffentlichen und privaten Leben konfrontiert. Bereits seit vielen Wochen betreuen wir unsere Schülerinnen und Schüler zwar nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, dafür aber digital und sicherlich nicht weniger persönlich. Wer am Anfang vielleicht meinte, die ausfallenden Stunden und schulischen Verpflichtungen brächten Entlastung, hat nun die Schwierigkeiten und Herausforderungen des Distanzlernens kennengelernt: Konzeptionierung und digitale Bereitstellung neuen Materials, individuelle Betreuung und Beratung der Lernenden, Absprachen mit den Kolleginnen und Kollegen per Videokonferenz und dies oftmals unter der Belastung einer simultanen Betreuung der Kinder zu Hause. Auch die oft mangelnde technische Ausstattung sowie ungeklärte Fragen des Datenschutzes stellen Lehrkräfte und Lernende vor große Probleme.

Mit Sorge und lauter Kritik verfolgen die in den Schulen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sowie Schulleitungen die z.T. kurzfristigen Pläne zur Wiedereröffnung, die fortlaufend verkündet und teilweise wieder verändert werden. Die Landesregierung wirkt nicht wirklich über die Realität an Schulen informiert. Es ist fraglich, ob an allen Schulen der Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona gewährleistet werden kann. Hierbei stehen auch die Schulträger vor großen Herausforderungen bei der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Gesichtsmasken und insbesondere auch in der Organisation von ausreichenden Reinigungskräften.

DesinfektionWir stellen fest

Gesundheitsschutz/Infektionsschutz
Insbesondere die Vorgaben zum Gesundheitsschutz, d.h. der mangelnde Infektionsschutz/die Organisation des Schutzes durch

  • Mund-Nasen-Schutz
  • Desinfektionsmittel
  • Spuckschutz

sind sehr unbefriedigend.

Immerhin wurde in der 15. Schulmail vom 18.4.2020 erläutert, welche Kolleginnen und Kollegen keine Präsenzpflicht in der Schule wahrnehmen müssen.

Die in der ursprünglichen 15. Schulmail formulierten deutlichen Regelungen begrüßen wir aus Sicht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich. Betroffene Lehrende sollten keine Scheu haben, ihr Recht in Anspruch zu nehmen. Eine formlose schriftliche Information des Schulleiters/der Schulleiterin reicht aus, um freigestellt zu werden. Dabei ist es nicht notwendig, die Diagnose zu erwähnen.

Schwierig finden wir jedoch die in der Ergänzung der 15. Schulmail am 22.04. verkündete Regelung, dass Lehrerinnen und Lehrer, die mit Vertretern der Risikogruppe zusammenleben, die aber nicht pflegebedürftig sind, Präsenzunterricht in der Schule leisten sollen. Obgleich Schülerinnen und Schüler in vergleichbarer Situation sich beurlauben lassen können, was wir auch begrüßen, gestaltet sich die Situation der Lehrerinnen und Lehrer problematisch: Sie werden im Präsenzunterricht in der Schule erwartet und riskieren eine Ansteckung, die sie dann zu Hause weitergeben könnten.

Auch der Umgang mit Lernenden und Lehrenden, die sich nicht an die Vorgaben halten, ist äußerst delikat und diffizil.

Abstand

Deshalb fragen wir

Ist geregelt, wie mit Schülerinnen und Schülern zu verfahren ist, die sich nicht an die Hygieneregeln halten? Wenn sie sich z. B. nicht an den ihnen zugewiesenen Platz setzen bzw. nicht auf diesem sitzen bleiben? Wenn sie sich trotz Aufforderung nicht die Hände waschen bzw. desinfizieren? Wenn sie - ohne Mund- und Nasenschutz - der Lehrkraft sehr nahe kommen? Sicherlich nicht einmal aus böser Absicht, sondern einfach, weil sie Kinder und Jugendliche sind und die Regelung für einen Moment vergessen haben? Wieder einmal müssen Schulleitungen und Lehrende diese gleichzeitig persönlich und beruflich herausfordernden und ferner gesundheitlich belastenden Situationen alleine lösen.

Wie ist das Unterrichten einer Lerngruppe, die in unterschiedlichen Schichten/Gruppen unterrichtet werden müsste, als Deputat anzurechnen? Wo sollen die Lehrkräfte dafür herkommen, wenn ein signifikanter Teil des Kollegiums nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden darf?

Woher nehmen wir die Zeit für die Erledigung aller Aufgaben, wenn ab dem 12.5.2020 gleichzeitig die Korrekturen von Abiturklausuren, z.B. im Kreis Heinsberg zusätzlich von Abiturvorklausuren, erledigt werden müssen?

Wie sollen die während des Distanzlernens erbrachten Leistungen nach Aufnahme des regulären Unterrichts konkret verwendet werden?

Wie wird während der Phase des Distanzlernens mit Leistungsnachweisen umgegangen?  Wie sollen diese erbracht werden? Müssen während dieser Phase überhaupt Leistungsnachweise erbracht werden?

Wie steht es um Fragen der Datensicherheit in dieser Phase des Distanzlernens?

Wie werden Mütter/Väter zuverlässig und ausreichend entlastet, die sich alleinig um die Kinderbetreuung kümmern und vielleicht nicht für den Präsenzunterricht vorgesehen sind,  aber dennoch das Distanzlernen organisieren müssen?

Ist man sich der Korrekturleistung der Lehrerinnen und Lehrer bewusst, die aufwendige Onlinematerialien erstellen und dann deren Bearbeitung einzeln korrigieren und anschließend individuelle Rückmeldungen geben?

Wie werden die digitalen Strukturen des Homeschoolings, die jeder Lehrer und jede Lehrerin nutzen muss, vom Dienstherrn unterstützt?

 

Wir möchten Sie informieren

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen, sich in der Menge der sich stetig verändernden Situation zurechtzufinden und die für Sie relevanten Informationen in Erfahrung zu bringen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass…

  • die Versetzung in diesem Schuljahr ausgesetzt ist,
  • eine externe Zweitkorrektur in diesem Abitur-Durchgang entfällt,
  • die Abweichungsprüfungen entfallen,
  • die Korrekturzeiten in diesem Durchgang verkürzt sind, (https://t1p.de/k65h)
  • Sie Korrekturtage bei der Schulleitung einfordern können (https://t1p.de/3lxs)
  • nach Wiederaufnahme des Unterrichts im Ausnahmefall bis zu drei Klassenarbeiten pro Woche angesetzt werden können. Innerhalb der in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) vorgenommenen Bandbreiten kann die Schule die Anzahl der Klassenarbeiten selbständig reduzieren. Ob den Schulen von Landesseite eine darüber hinausgehende Reduktion der Klassenarbeiten ermöglicht wird, wird in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Wiederbeginns des Unterrichts entschieden.

 

Lesen Sie zu Ihrer eigenen Information noch einmal genau nach

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Personalrätinnen und Personalräte von der Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e.V.!

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