Kurz gesagt: Diese Maßnahmen schaden nicht, aber sie nützen auch kaum, wenn man davon ausgeht, dass ein wesentlicher Grund, warum es vielen Lehrerinnen und Lehrern nicht gut geht und sie Merkmale physischer und psychischer Belastungen zeigen, in der Deputatsregelung und allen damit verbundenen Problematiken liegt.
Alle diese Maßnahmen sind nicht mehr als ein Feigenblatt oder eine Beruhigungspille, um zu zeigen, dass man etwas tue und das Problem sehe.
Kein Angebot zur Aufrechterhaltung oder zur Förderung der Lehrergesundheit rührt jedoch an der Wurzel des Problems – und das ist die ungerechte Deputatsregelung, die aus einer Zeit stammt, die mit der jetzigen Schulrealität und allen damit verbundenen Aufgaben gar nichts mehr zu tun hat.
Gesundheitstage der Bezirksregierungen
Auf den von den Bezirksregierungen veranstalteten Gesundheitstagen werden den Kolleginnen und Kollegen viele wertvolle Tipps gegeben – zumindest nach Ansicht der Bezirksregierungen und damit des MSB.
Besonders der Ansatz von Professor Bernhard Sieland von der Leuphana Universität Lüneburg erfreut sich immer noch großer Beliebtheit. Dieser individualisierte Ansatz des emeritierten Psychologieprofessors, vor allem, wenn von ihm selbst in launigem Ton vorgetragen, macht es dem MSB so schön leicht, sich von aller Mitverantwortung an den als schlecht oder zumindest schwierig empfundenen – und das ist wichtig, zu betonen, dass die Betroffenen das Problem als solches nur empfinden – Arbeitsbedingungen freizusprechen. Stattdessen wird allein dem einzelnen Kollegen, der einzelnen Kollegin die Verantwortung für die Verbesserung seiner und ihrer Situation aufgebürdet.
Während dieser Gesundheitstage lernt man tatsächlich so kluge Sätze wie ‚Wenn Sie nichts ändern, ändert sich nichts.‘ Oder man erfährt, dass man ‚Nein‘ sagen müsse zu wichtigen Dingen, um noch wichtigere in Angriff nehmen zu können.
Vielleicht denken Sie nächstes Mal daran, wenn Sie sich entscheiden, die unwichtigere Deutscharbeit der 6c einfach nicht zu korrigieren, weil die Abiturarbeiten Englisch noch daliegen oder die nächste Q1-Klausur konzipiert werden muss?
Oder meinte der Tipp die Optionen, einen Sponsorenlauf zu organisieren oder eine Klassenfeier zu besuchen? Diese Qual der Luxuswahl hätten wohl viele Dauerkorrigierer gerne.
Dass Sie dauerhaft ein Dienstvergehen begehen, weil Sie sich am Wochenende und in den Ferien nicht erholen, wussten wahrscheinlich viele schon. Einige werden auch nicht überrascht sein zu hören, dass sie zu den ‚interessierten Selbstgefährdern‘ gehören, wenn sie am Wochenende oder in den Ferien arbeiten. ‚Ihr eigenes Arbeitshandeln gefährdet Ihre Gesundheit‘, ‚Sie könnten etwas ändern, tun es aber nicht.‘ Diese Sätze des Psychologen klingen zynisch, wahrscheinlich unfreiwillig. Sie sind ernst gemeint, verkennen jedoch vollkommen die Realität. Den nicht intendierten Zynismus kann man leider noch steigern mit der Anklage des Referenten ‚Statt Ihr eigenes Verhalten zu ändern, empören Sie sich über die anderen.‘
Es geht hier nicht um ungerechtfertigte Empörung, sondern um die berechtigte Forderung nach Arbeitszeitgerechtigkeit!
Wenn Sie demnächst also wieder ein Dienstvergehen begehen müssen – denken Sie daran: Gemeinsam können wir etwas ändern! Bei der fehlenden Arbeitszeitgerechtigkeit und der Nichtberücksichtigung von Korrekturzeiten handelt es sich nicht um ein unabänderliches Naturgesetz, sondern um eine von Menschen gemachte gesetzliche Regelung, die quasi jederzeit geändert werden kann – wenn der politische Wille vorhanden ist. Helfen Sie uns, diese Veränderung herbeizuführen!
Pädagogische Studientage als Gesundheitstage
Pädagogische Studientage, die der Gesundheit dienen, sind an allen Schulen angesagt. Kaum eine Schule lässt sich die Gelegenheit entgehen, den Kolleginnen und Kollegen ein Angebot zu machen, das mit den großen, von der Bezirksregierung organisierten Veranstaltungen mithalten kann.
Häufig findet man Angebote zur Stimmschulung, zum Resilienzerwerb, zur Rückenschule, zum Achtsamkeitstraining und allgemein zur Stressbewältigung.
Man kann Referenten buchen, die damit werben, passende und alltagstaugliche Strategien zum Erhalt der Lehrergesundheit zu vermitteln. Selbst etwas so Banales wie ‚Bewusst genießen‘, also z.B. Schokolade zu essen, wird als Maßnahme verkauft. All diese Praktiken schaden selbstverständlich nicht – schließlich hat fast jede Lehrerin mal Probleme mit dem Rücken oder der Stimme oder wird gerne daran erinnert, auch mal Schokolade essen zu dürfen.
Problematisch wird es aber dann, wenn Tipps allen Ernstes lauten: ‚In Würde ertragen‘ oder ‚Machen Sie sich klar, dass Sie vieles nicht ändern können, selbst wenn Sie es gerne wollten.‘ - und das ist nicht zynisch gemeint! Dort steht z. B., dass wir, wenn wir uns ärgern oder frustiert sind, uns kaum vorstellen können, dass die Situation einen Sinn für unser Leben haben könnte. Wir sollten uns in der nächsten unangenehmen Situation, die wir nicht verändern können, im Nachhinein sagen: ‚Dafür war‘s also gut.‘
Also, denken Sie daran, wenn Sie nächstes Mal in Klassenarbeiten und Klausuren ersticken. So fällt Ihnen das Korrigieren leichter, weil Sie den tieferen Sinn erkennen.
Schulbegehungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.
Nun ist es natürlich viel einfacher, vom BAD eine Begehung durchführen zu lassen und dabei Stolperfallen durch Kabel oder Gefahren durch Schimmel aufzudecken und zu eliminieren oder die Raumakustik zu überprüfen, als wirklich an die Ursachen von weitaus größeren und häufiger auftretenden Gefährdungen – nämlich für die Psyche und das Privatleben der Betroffenen – heranzugehen. Bei Schimmel oder Lärm gibt es Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Bei den Belastungen durch Korrekturen gibt es keine vom Gesetzgeber vorgesehene Höchstgrenze. Die zeitlichen (oder gar die psychischen) Belastungen werden vom Gesetzgeber ja noch nicht einmal ermittelt geschweige denn anerkannt.
Salutogenes Führungshandeln
Der schöne Ausdruck, den man immer häufiger hört, soll suggerieren, dass die Schulleitung Einfluss nehmen könne auf die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen.
In begrenztem Maße sicherlich – immerhin gibt es Empfehlungen zum Einsatz von durch Korrekturen besonders belasteten Lehrerinnen und Lehrern, die Personalräte zum Teil mit den Bezirksregierungen ausgehandelt haben. An diese Empfehlungen muss sich natürlich keine Schulleitung halten.
Die Schulleitungen könnten aber Lehrerinnen und Lehrern, die besonders belastet sind, Parallelkurse geben, sie in weniger korrekturintensiven Lerngruppen, wie z. B. Klasse 5 und 6, einsetzen oder in Literaturkursen. Leider gibt es nicht genügend Kurse dieser Art, um bei allen Betroffenen Korrekturbelastungen zu verringern.
Selbst die angeblich so selbständigen Schulen, bei denen die Schulleitungen Dienstvorgesetzteneigenschaften haben, dürfen nicht so entscheiden, wie viele Schulleitungen, die die Belastungen ihres Kollegiums kennen, dies wohl gerne täten. Schulleiterinnen und Schulleiter sehen immer wieder die Problematik, Kolleginnen und Kollegen mit z. B. zwei Korrekturfächern eine große Korrekturbelastung zumuten zu müssen, denn sie können an der Deputatsregelung - dem wichtigsten Parameter - nichts ändern.
Zur Lehrergesundheit trägt es natürlich bei, wenn Lehrerinnen und Lehrer Wertschätzung durch ihre Schulleitung erfahren, aber wahrscheinlich wäre es den Betroffenen lieber, wenn die Schulleitungen auch die entscheidenden Rahmenbedingungen verbessern, d. h. konkret das Deputat verringern könnten.
COPSOQ
Die COPSOQ-Untersuchungen stellen den ersten Schritt im Rahmen der personenbezogenen Gefährdungsbeuteilung dar, auf deren Grundlage ggf. erforderliche Maßnahmen für ein gesundheitserhaltendes und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld zu schaffen seien.
Das klingt sehr löblich und wenn es denn auch so funktioniert hätte, könnte man zufrieden sein.
Die Ergebnisse der sehr aufwändigen Untersuchungen – und das ist wenig überraschend – haben gezeigt, dass die Vereinbarung von Beruf und Privatleben problematisch ist. Und bei dem Formblatt, zumindest bei der ersten COPSOQ-Runde, war nicht einmal die Ankreuzmöglichkeit vorgesehen, deutlich zu machen, wie viel Zeit im Durchschnitt pro Woche für notwendige Korrekturen anfällt. Denn der Kardinalfehler der gesamten Untersuchung besteht darin, dass das Analyseinstrument nicht unterscheidet zwischen obligatorisch und fakultativ zu bewertenden Schülerarbeiten - jeder Test, jede Hausaufgabe wird so gerechnet wie eine Klausur oder Klassenarbeit, die sich vom Korrekturaufwand her um Größenordnungen unterscheiden, wie jeder Praktiker weiß.
Wenn man also realistische Zahlen zugrundelegt – z. B. die der Untersuchungen, die die „Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e.V.“ selbst durchgeführt hat (hier) –, sieht die Belastung durch Korrekturen entschieden gravierender aus.
Ein weiteres Ergebnis der Untersuchungen zu den psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ist, dass Burnout-Symptome bei Lehrkräften weiter verbreitet sind als im Querschnitt aller Berufsgruppen.
Es muss Gott sei Dank nicht gleich um Burnout gehen – aber es ist schlimm genug, unter psychischen Belastungen zu leiden, weil man kaum Zeit für die Familie und sich selbst hat und weil man weiß, dass man es nie allen recht machen kann.
Als Konsequenz aus den Untersuchungen sieht COPSOQ individuelle Maßnahmen für jede einzelne Schule vor. Gewiss mögen auch individuelle Maßnahmen sinnvoll sein, jedoch verschleiert der Blick auf das Einzelne bzw. den/die Einzelne/n das systemische Problem.
Die Untersuchungsergebnisse liegen seit Jahren vor – und hat irgendein Kollege oder eine Kollegin eine Verbesserung der persönlichen Situation wahrgenommen?
Verhaltensorientierte versus verhältnisorientierte Änderung
Immer wieder bekommen Kolleginnen und Kollegen gespiegelt, dass es an ihnen liege, wenn sie mit der vom Dienstherrn vorgesehenen Wochenarbeitszeit – für die sie auch nur bezahlt werden – nicht hinkämen: Sie seien halt selber schuld, nicht nur, weil sie sich selbst für die Fächer entschieden hätten, sie seien zudem auch noch zu genau, perfektionistisch, neigten zu Selbstausbeutung oder hätten ein falsches Zeitmanagement. Sie müssten einfach eine andere Persönlichkeit oder Verhaltensweise erwerben oder in einer Fortbildung lernen, sich ihre Zeit besser einzuteilen – dann kämen sie schon mit der Zeit hin. Man muss mit der Zeit hinkommen – zu diesem Ergebnis kommen ja perfiderweise auch die Gerichtsurteile.
Zu masochistischer Selbstausbeutung neigt sicherlich kaum jemand – höchstens aus Angst vor dienstlichen Konsequenzen beuten Kolleginnen und Kollegen sich selber aus, denn wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums gerichtsfest korrigierte Arbeiten zurückgeben, kann ihnen eine Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.
Auch die gut gemeinte Hotline der Bezirksregierung, die man bei psychischen Belastungen anrufen kann, hilft einem keinen Schritt weiter. Die Sichtweise auf das Problem zu ändern sorgt nicht dafür, dass sich die Klausur von selbst korrigiert.
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie nur Ihr Verhalten ändern müssten und dass Sie dann mehr Zeit für Ihr Privatleben hätten!
Die Verhältnisse müssen geändert werden, denn von alleine ändern sie sich nicht. Unsere Forderungen nach Anerkennung von Korrekturzeit als Arbeitszeit müssen politisches Gehör finden.
Gute gesunde Schule
Damit Schule gut und die dort Tätigen gesund sein können, sollen Stress und andere gesundheitliche Belastungen des Schulpersonals berücksichtigt werden. Primär hat man sicherlich bei der Erreichung des Ziels an Schülerinnen und Schüler gedacht, jedoch werden jetzt auch Lehrerinnen und Lehrer zunehmend in den Blick genommen.
Der Ansatz ist grundsätzlich anerkennenswert, jedoch gehört zu dem Konzept leider nicht die systematische Erfassung von Faktoren, die gesundheitliche Belastungen bei Lehrerinnen und Lehrern hervorrufen.
Was also ist ein solches Konzept, was sind Programme wie „Bildung und Gesundheit“ wert? Auch hier geht es wohl mehr um unverfängliche Maßnahmen als um den ernsthaften Wunsch, Bedingungen zu schaffen, die es Lehrerinnen und Lehrern (egal, welcher Fächer) ermöglichen, mit voller Stundenzahl und damit bei voller Bezahlung zu unterrichten und sich nicht in Teilzeit flüchten zu müssen.
Helfen Sie uns mit, diese Bedingungen zu schaffen!
Korrekturtätigkeit trotz Krankschreibung
Das MSB hat, wie wir alle wissen, für alle möglichen Situationen Regelungen getroffen, jedoch ein zentrales Problem dabei ausgespart: Wie ist damit umzugehen, wenn eine erkrankte Kollegin unkorrigierte Klassenarbeiten oder Klausuren zu Hause liegen hat oder während ihrer Krankschreibung eigentlich Arbeiten zu schreiben wären?
Die Antwort ist einfach: Die Behörde delegiert die Verantwortung auf die Schule. Zwar ist ein Kollege bei Krankschreibung nicht verpflichtet, seine Lerngruppen mit Aufgaben für die Unterrichtsstunden zu versorgen – so müssen auch Dezernenten zugeben „Krank ist krank.“ -, aber die schriftlichen Arbeiten sollten schon irgendwie korrigiert werden. Schließlich haben die Schülerinnen und Schüler einen Anspruch darauf, sie korrigiert und benotet zurückzuerhalten.
Der krank darniederliegende Kollege muss die Arbeiten nicht korrigieren, wird aber oft von der Schule oder dem Kollegium so unter Druck gesetzt, dass er es doch tut.
Die Alternativen, wenn der Kollege nicht während seiner Krankschreibung korrigiert, sind: Er verschiebt die Tätigkeit, korrigiert also, wenn er wieder gesund ist. Wenn dieser Zeitpunkt jedoch in weiterer Ferne liegt, wählen die Schulleitungen gerne zwischen zwei Möglichkeiten: Entweder delegieren sie dieVerantwortung an die Fachschaft des erkrankten Kollegen, die schon eine Lösung finden wird, oder sie benennen selbst die Kolleginnen und Kollegen, die die Aufgabe quasi nebenbei erledigen sollen, natürlich ohne Bezahlung.
Falls der erkrankte Kollege durch jemanden vertreten wird, der die Stunden als Mehrarbeit bezahlt bekommt, übernimmt diese Vertretungskraft üblicherweise die angefallenen oder noch anfallenden Korrekturen. In aller Regel ein schlechter Deal für die Vertretungskraft, wenn sie nur entsprechend den erteilten Unterrichtsstunden bezahlt wird, aber zudem noch korrigieren muss.
Klar ist: Das MSB und die Mittelbehörden, die Bezirksregierungen, drücken sich vor der Aufgabe, schriftlich eine Regelung zu fixieren. Sie wissen sehr wohl, dass sie, wenn sie an dieser ungeregelten Stelle für Erleichterungen bzw. für Verbesserungen - welcher Art auch immer – sorgten, sie ein Fass aufmachen würden, nämlich das der ungeregelten Arbeitszeit.
BEM-Verfahren
Nach all den kritischen Bemerkungen, die wir zu den von der Bezirksregierung im Bereich Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen und Initiativen getätigt haben, möchten wir nun einen Punkt ansprechen, den wir als sinnvoll ansehen.
Natürlich wünscht sich niemand eine Krankschreibung und eine Krankschreibung, die länger als sechs Wochen (42 Tage) innerhalb eines Kalenderjahres andauert, selbstverständlich erst recht nicht.
Wenn es jedoch zu einer solchen Krankschreibung kommen muss, ist es sehr empfehlenswert, das von der Bezirksregierung im Rahmen des „Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements“ (§ 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX) angebotene Gespräch wahrzunehmen.
Die an dem Gespräch Beteiligten eint das Ziel, Möglichkeiten zu finden, die den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen bzw. erleichtern sollen.
Sicherlich muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen den Ursachen der Krankschreibung.
Wenn man sich z.B. einen Beinbruch zugezogen hat, aufgrund dessen man eine Krankschreibung für einen längeren Zeitraum erhält, wird die Wahrnehmung eines BEM-Angebotes weniger sinnvoll sein als bei psychischen oder organischen Erkrankungen, deren Ende nicht klar absehbar ist.
Wenn eine gesundheitliche Maßnahme (wie z.B. eine Operation, Therapie oder Reha-Maßnahme) konkret geplant ist, ist ein BEM-Gespräch weniger notwendig, als wenn ein unklareres Krankheitsbild vorliegt mit weniger präzisen Behandlungsmaßnahmen.
Nehmen Sie zu dem Gespräch ein Personalratsmitglied mit, das Ihre Position unterstützt.
Als Ergebnis eines solchen Gespräches können z.B. ein veränderter Unterrichtseinsatz, ein verringertes Stundendeputat oder die Befreiung von bestimmten Aufgaben (z.B. Aufsichtspflicht) stehen.
Grundsätzlich möge Ihnen bitte ein BEM-Gespräch erspart bleiben, falls Sie jedoch in die Situation einer längeren Krankschreibung mit den oben beschriebenen Bedingungen kommen – nehmen Sie das Gesprächsangebot an.