Mein Prozess...
Wir schreiben das Jahr 2016.
Unter dem nachfolgenden Link zum Bildungsportal des Schulministeriums NRW existiert schon längst keine Datei mehr:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lehrerarbeitszeit/Eckpunktepapier.htm
2011 konnte man dort noch lesen, was wiederum 10 Jahre zuvor das erklärte Ziel der damaligen Bildungsministerin Gabriele Behler war, um Konsequenzen aus dem „Gutachten der Unternehmensberatung Mummert & Partner zur Lehrerarbeitszeit“ zu ziehen:
Die Verbände und Organisationen der Lehrer und Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen und die Ministerin für Schule, Wissenschaft und Forschung stimmen in dem Ziel überein, Unterschiede in der zeitlichen Belastung von Lehrerinnen und Lehrern, die das Arbeitszeitgutachten als einen Hauptkritikpunkt aufzeigt, abzubauen und deshalb die Pflichtstundenregelung im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorgaben weiterzuentwickeln, um mehr Zeitgerechtigkeit zu schaffen.“
Das las ich mit Staunen. Die Ministerin sieht Unterschiede in der zeitlichen Belastung? War das der Beginn einer neuen Zeitrechnung? Spontan beschloss ich, dem Prozessaufruf unseres Verbandes zu folgen.
Nach Absprache mit unserer Rechtsvertretung schrieb ich meiner Schulleitung:
„Ich beantrage hiermit, meine wöchentliche Pflichtstundenzahl unter Beibehaltung voller Dienstbezüge um 6,5 Unterrichtsstunden zu reduzieren."
und erläuterte meinen Antrag ausführlich unter Bezugnahme auf die Ergebnisse des von der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenen Gutachtens der Fa. Mummert von November 1999 „Untersuchung zur Ermittlung, Bewertung und Bemessung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen“.
Diese leitete mein Begehren an die Bezirksregierung weiter, diese wiederum lehnte meinen Antrag am 16. Juni 2011 ab, und eigentlich ist damit die Geschichte zu Ende.
Aber die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 03.05.2012 so dauerte es fast drei Jahre, bis ich, am 17.2.2014, die bereits von meiner Bezirksregierung dargelegten Gründe für die Ablehnung in weiten Teilen wortgleich wiederfand, und zwar im rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster
Was habe ich gelernt? Ich zitiere aus der angenehm kurzen Ablehnung der Bezirksregierung:
- Die Zeitarbeitswerte in der vom Schulministerium in Auftrag gegebenen detaillierten und umfangreichen „Untersuchung zur Ermittlung, Bewertung und Bemessung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer des Landes Nordrhein-Westfalen“ „dürfen [...] nicht als Faktum akzeptiert werden.“ Frage: Wozu dann die teure empirische Untersuchung?
- Für die Beantwortung der Frage, welcher zeitliche Aufwand für die Bewältigung der –seit Jahren zunehmenden! - dienstlichen Aufgaben notwendig ist, „kommt es nicht auf die Ansicht der Betroffenen selbst an“. Frage: Wer denn sonst soll den Aufwand beurteilen?
- Im Übrigen stünden die unterschiedlichen zeitlichen Belastungen der Lehrkräfte mit dem Grundgesetz in Einklang. Eine Ungleichbehandlung sei nicht erkennbar. Das sah selbst Ministerin Behler anders, s.o.
Und außerdem sei „ein feiner austariertes System verwaltungsmäßig nicht beherrschbar.“ Noch feiner? Das geht nun wirklich nicht!
Fazit: Sehen Sie zu, wie Sie die Arbeit schaffen!
Übrigens habe ich in persönlichen Gesprächen mit der Schulaufsicht bzw. den dortigen Juristen von Anfang an versichert, dass es mir um die Klärung von Sachfragen gehe und mir nicht daran liege, Unfrieden in die beschauliche Schullandschaft zu bringen. Außer mir und der Schulaufsicht müsse niemand von der Musterklage wissen.
Unter vier Augen traf ich dann auf volles Verständnis: Man habe selber Korrekturfächer, kenne aus eigener Erfahrung bzw. von Ehefrauen und Verwandten mit Korrekturfächern die Belastungen, wirklich ungleiche Belastungen...., kaum ein Wochenende ohne Korrekturen, selbst im Urlaub die Hefte dabei.....aber....
Hans-Martin Chée