Arbeitszeiterfassung in der Schule: Es gibt viel zu tun - schieben wir’s auf!?
Wie gehen das Bildungsministerium und die fünf Bezirksregierungen in NRW mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um? Und wie ist die Haltung der großen Lehrerverbände dazu? Sicherlich beschäftigt man sich schon intensiv damit, denn es bedeutet doch insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer eine gewaltige Veränderung in ihrem Berufsleben, wenn nun alle tatsächlich geleistete Arbeit zeitlich gemessen werden soll. Also nicht nur die reine Unterrichtszeit von ca. 19 Zeitstunden (bei einer Vollzeitstelle am Gymnasium mit 25,5 Wochenstunden), sondern auch die bisherige „Pauschale“ von theoretisch 22 Zeitstunden für die restliche Arbeit.