Arbeitszeiterfassung

 

Arbeitszeiterfassung in der Schule: Es gibt viel zu tun - schieben wir’s auf!?

Wie gehen das Bildungsministerium und die fünf Bezirksregierungen in NRW mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um? Und wie ist die Haltung der großen Lehrerverbände dazu? Sicherlich beschäftigt man sich schon intensiv damit, denn es bedeutet doch insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer eine gewaltige Veränderung in ihrem Berufsleben, wenn nun alle tatsächlich geleistete Arbeit zeitlich gemessen werden soll. Also nicht nur die reine Unterrichtszeit von ca. 19 Zeitstunden (bei einer Vollzeitstelle am Gymnasium mit 25,5 Wochenstunden), sondern auch die bisherige „Pauschale“ von theoretisch 22 Zeitstunden für die restliche Arbeit.

Ukraineflagge

teddy bear stop warWas der Krieg in der Ukraine mit uns Lehrerinnen und Lehrern zu tun hat – und was wir tun können

Was sind das für Zeiten, wo
Ein Gespräch über Bäume fast ein Verbrechen ist
Weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt!  
(B. Brecht)

Angesichts des schrecklichen Krieges in der Ukraine ist man wohl manchmal versucht, relativ alltägliche Dinge wie eben ein Gespräch über Bäume oder unseren Einsatz für mehr Arbeitszeitgerechtigkeit als relativ nichtig zu empfinden. Daher wollen wir zu diesem Krieg wenigstens nicht schweigen, sondern aufzeigen, was wir Lehrkräfte – vor allem mit Sprachfächern – gegen Krieg und seine Folgen zu tun in der Lage sind.

Konkrete Soforthilfe privat

Natürlich können wir alle zunächst auch privat dazu beitragen, die derzeitige akute Not in der Ukraine und bei den Geflüchteten zu lindern, z. B. durch Sach- und Geldspenden, Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten, Mithilfe bei der Betreuung von Geflüchteten, Dolmetscherdienste, Verzicht auf unnötigen Verbrauch von russischem Gas und Öl, Unterzeichnen von Petitionen.

Konkrete Soforthilfe in der Institution Schule

 

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Achtung: Mehrarbeit!

Am 12.8.21 verkündete die Landesregierung das sog. „Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen für Schülerinnen und Schüler“. Verteilt werden sollen z. B. Schulbudgets und Bildungsgutscheine, „mit denen einzelne Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden können.“ (https://www.schulministerium.nrw/extra-geld) Auch ist von „Extra-Personal“ die Rede:

„Dieses Personal soll Schülerinnen und Schüler ‚beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände‘ unterstützen durch z. B. Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts, andere unterrichtsergänzende Maßnahmen.“ (https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen)

Wer allerdings gehofft hat, dass nun überlastete Kollegien durch neu eingestellte Lehrkräfte („Extra-Personal“) entlastet und Überstunden abgebaut werden, der könnte enttäuscht werden: Denn Extra-Personal kann auch bedeuten, dass eh schon überlastete Bestandslehrkräfte im Rahmen dieses Programms Mehrarbeit leisten müssen:

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Dienstunfall „Corona“

Vermehrt kommt es in letzter Zeit zu Corona-Infektionen unter Kollegen und Kolleginnen. Viele von ihnen führen das zurück auf eine Ansteckung im schulischen Umfeld. Die Wenigsten aber wissen, dass sie dies auch bei ihrer zuständigen Bezirksregierung als Dienstunfall anzeigen können.

Natürlich ist es schwer, nachzuweisen, dass die Infektion ausschließlich in der Schule stattgefunden haben kann, und wie die jeweilige Bezirksregierung den Antrag bescheidet, ist fraglich. Aber diese Möglichkeit - gerade auch in diesen unsicheren Zeiten im Umgang mit ungeimpften Kindern in der Schule und möglichen Long-Covid-Folgen - ungenutzt zu lassen, sollte sich jede und jeder von Ihnen genau überlegen.

Einige betroffene Kollegen und Kolleginnen haben die Infektion mit Corona bereits angezeigt und dem Dienstherrn somit ein deutliches Zeichen gesendet, dass es an der Zeit ist, seine Fürsorgepflicht endlich wahrzunehmen.

 

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