Mein Prozess...
vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (März 2004)
Bei dem Termin am Verwaltungsgericht Düsseldorf (Oktober 2002) hieß es von Seiten des Richters noch, dass man in der Schule nicht zu jedem Halbjahr die Sollstunden neu berechnen könne, »mangelnde Verwaltungspraktikabilität« hieß es damals - es ging darum, die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für mich als Vielkorrigierer zu verringern. In der Folge hätte das Land die Lehrerarbeitszeit insgesamt neu ordnen müssen.
In Münster war dem Vorsitzenden völlig klar, dass korrigierende Kollegen deutlich länger arbeiten als nicht oder wenig korrigierende, weshalb er den Vertreter des Landes fragte, ob das Land dies denn berücksichtige. Dieser versicherte flugs, dass es doch das Bandbreitenmodell gebe. Die Rückfrage des Vorsitzenden, ob es bei uns an der Schule eingeführt sei, musste ich verneinen; meine Nachfrage, ob denn dann der Kunst-Kollege statt meiner Englisch unterrichten solle, wurde nicht beantwortet. Allerdings wurde festgestellt, dass das vorgeschriebene Verfahren zum Bandbreitenmodell nicht eingehalten worden war, und somit musste dies nachgeholt werden (vgl. Beschlusstext).
Am Tag der dafür angesetzten Lehrerkonferenz konnte ich nicht in der Schule sein, weil meine Frau nach zwei Jahren Kampf gegen ihre Krebserkrankung Ende Juni 2004 gestorben war. Wie zu erwarten gewesen war, wurde die Einführung des Bandbreitenmodells mit großer Mehrheit von der Lehrerkonferenz abgelehnt; auch ich hätte eine Einführung nicht befürwortet. Immerhin wurde die schulinterne Entlastungsstundenregelung so modifiziert, dass neben der Klassenleitertätigkeit nur noch Korrekturen von Arbeiten und Klausuren Berücksichtigung fanden.
Heiner Hülsmann