Wir haben es uns als oberstes Ziel gesetzt, der Korrekturtätigkeit als Teil der Berufsarbeit von Lehrerinnen und Lehrern endlich Geltung zu verschaffen.
„Wir sitzen doch alle in einem Boot!“ „Stimmt. Die einen angeln, die anderen rudern ...“
Das ist natürlich überzeichnet – die Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer arbeitet engagiert und im Durchschnitt mehr als die verlangten 41 Wochenstunden.
Nach unserer Ansicht ist es aber ein unhaltbarer Zustand, dass bei der Bemessung der Gesamtarbeitszeit in der Sekundarstufe I oder II diejenige Arbeit nicht angemessen einbezogen wird, die mit Korrekturtätigkeit zusammenhängt – egal, ob sie nun in Biologie oder in Deutsch anfällt. Durch die Wochenstunden-Deputatsregelung und die gleiche Bezahlung der Lehrkräfte wird der Anschein vermittelt, dass alle auch einen vergleichbaren Arbeitsaufwand haben. Diesem Anschein steht jedoch eine Berufswirklichkeit gegenüber, in der von Unterrichtenden derselben Schul- und Besoldungsstufe regelmäßig durchaus unterschiedliche Arbeitspensen erfüllt werden müssen.
Von der Politik ist hier überhaupt nichts zu erwarten: Wenn unsere Verbandsmitglieder schon vor einigen Jahren die damalige Bildungsministerin Löhrmann fragten, wann denn die Lehrerarbeitszeit gerechter gestaltet werde (immerhin noch erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag1 von 2010), verwies sie regelmäßig auf dringendere Probleme – Sekundarschulen, Ganztag, Inklusion, Flüchtlinge ... Zudem stehe im Koalitionsvertrag von 2012 das Thema „gerechtere Lehrerarbeitszeiten“ gar nicht mehr drin – was zutrifft.
Und trotz der besonders zu Wahlkampfzeiten ebenso gebetsmühlenartig wie folgenlos vorgebrachten Forderungen der großen Lehrerverbände nach Entlastungsstunden (nach dem Gießkannenprinzip) ist in den letzten Jahren die Zahl der Entlastungsstunden nicht erhöht, sondern de facto reduziert worden. Neben dieser Entlastungsmöglichkeit, die nicht selten mit einem unwürdigen Gefeilsche im Kollegium verbunden ist, bot noch das Bandbreitenmodell die Gelegenheit, die zeitliche Belastung im Kollegium etwas fairer zu verteilen. Diese Möglichkeit, zudem von nur wenigen Schulen genutzt, ist inzwischen juristisch weitgehend erledigt, da sie angestellten Lehrkräften verwehrt bleibt. Was allerdings seinen Wert als Feigenblatt offenbar nicht schmälert, verweisen doch die Schulbehörden bei Forderungen nach mehr Arbeitszeitgerechtigkeit immer noch gerne auf dieses Instrument.
Die Arbeit an der Schule ist für alle Lehrkräfte nicht einfacher geworden (Stichworte: Arbeitsverdichtung durch Umstellung auf G9, Seiteneinsteiger, KAoA, Digitalisierung, QA, heterogene Schülerschaft etc.).
1Wie unbekannt und/oder egal die Arbeitsbedingungen insbesondere der korrekturbelasteten Lehrerinnen und Lehrer, wie gleichgültig fairere Arbeitszeitregelungen den Verantwortlichen sind, zeigt auch ein Blick in die Koalitionsverträge in NRW dieser letzten 15 Jahre. In jener Zeit hat die Bildungspolitik – egal welcher Couleur – immer nur allenfalls auf dem Papier dafür stark gemacht, sich um eine gerechtere Regelung der Stundendeputate zu bemühen, und dabei gezeigt: Wer sich hier auf die Politik verlässt, ist verlassen. So liest man in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung von 2005: „Die Lehrerarbeitszeit wird flexibler und gerechter gestaltet.” Kommentar: Ist nie passiert. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2010 heißt es dann: „Außerdem soll sie [eine einzusetzende Kommission] ein gerechteres Lehrerarbeitszeitmodell entwickeln.” Kommentar: siehe oben. Im ebenfalls rot-grünen Koalitionsvertrag von 2012 finden wir zu dem Thema: nichts. Kommentar: Das ist noch am ehrlichsten. Und im letzten Koalitionsvertrag 2017, nun wieder schwarz-gelb, ist nur noch vage von einer „Prüfung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte” die Rede. Kommentar: Damit fällt man noch hinter den Stand von 2005 zurück.
Warum muss die Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e. V. in den Bezirkspersonalräten und im Hauptpersonalrat vertreten sein?
Wir unterstützen und beraten Sie bei
- Einstellung
- Eingruppierung und Einstufung von Tarifbeschäftigten
- dienstlicher Beurteilung
- Beförderung
- Realisierung von Versetzungswünschen
- Teilzeitbeschäftigung
- Vorladungen zum Amtsarzt
- Pensionierungen
- Problemen mit der Schulleitung oder der Behörde
Außerdem fordern wir als einzige tatsächliche Interessenvertretung von KorrekturfachlehrerInnen das Schulministerium und die Bezirksregierung immer wieder auf, die extreme Belastung für Lehrerinnen und Lehrer mit hohem Korrekturaufwand zu verringern. Nur wenn wir im Personalrat vertreten sind, werden wir auch auf politischer Ebene wahrgenommen und haben die Chance, Ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Wir unterstützen besonders belastete Kolleginnen und Kollegen in Gesprächen mit der Schulleitung und der Behörde – denn es liegt nicht an Ihrem angeblich schlechten Zeitmanagement, wenn Sie die Korrekturtätigkeit nicht in einer bestimmten Zeit schaffen – es liegt an der zu hohen Pflichtstundenzahl!
Passen Sie gemeinsam mit uns das Pflichtstundenmodell an die Realität an!
Fordern Sie eine Herabsetzung des Deputats für alle und eine weitere Verringerung der Pflichtstundenzahl für Kolleginnen und Kollegen mit Korrekturen!
Unser oberstes Ziel:
Unvermeidbare Korrekturzeiten müssen als fester Teil der Arbeitszeit anerkannt werden
Wer sind wir?
Die Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e.V. ist seit vielen Jahren für die Schulformen Gymnasium und WBK in allen Bezirkspersonalräten in NRW sowie im Hauptpersonalrat Düsseldorf vertreten. Zudem sind wir seit 2016 auch für die Schulform Realschule im Bezirkspersonalrat Münster vertreten.
Wir arbeiten ehrenamtlich und überparteilich.
Was wollen wir?
- Herabsetzung der Pflichtstunden auf 22 Stunden für alle Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und WBKs
- Herabsetzung der Pflichtstundenzahl auf 25,5 Stunden für alle Lehrerinnen und Lehrer an Realschulen
- eine gerechte und angemessene Berücksichtigung der Korrekturtätigkeit durch eine zusätzliche Herabsetzung des Pflichtstundendeputats pro Korrektur einer Klassenarbeit/Klausur, differenziert nach Sekundarstufe I und II
- Lehrerarbeitszeit darf 41 Wochenstunden im Mittel nicht überschreiten und sollte nicht unendlich und beliebig sein! Nähere Informationen
- angemessene Erfassung und Anrechnung von Korrekturzeit als Arbeitszeit
- realistische Erfassung aller obligatorischen Tätigkeiten
- Erhalt der voraussetzungslosen Teilzeit
Wieso setzen wir uns für diese Ziele ein?
- für alle Kolleg/inn/en, insbesondere aber auch für diejenigen mit zwei oder mehr Korrekturfächern, muss es möglich sein, dauerhaft eine Vollzeitstelle unter gesunden Arbeitsbedingungen ausüben zu können
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Korrekturfachlehrer/innen muss möglich sein
- Erhalt von Berufszufriedenheit
- Echte individuelle Förderung und Erhalt von Bildungsstandards
- Chancengleichheit bei der Schulkarriere muss gegeben sein
Wir wissen, dass absolute Gerechtigkeit auch beim Thema Arbeitszeit nicht zu erreichen ist, aber mehr Gerechtigkeit zumindest anzustreben, ist eine unserer Forderungen an den Dienstherrn. Der zeitliche Aufwand von verpflichtenden Korrekturen darf in seinem Umfang nicht mehr totgeschwiegen werden, so dass angemessene Work-Life Balance für alle korrigierenden Lehrerinnen und Lehrer möglich ist. Nähere Informationen
Was tun wir?
Unsere Personalräte vertreten Ihre Interessen im Schulalltag und bieten u. a.:
- Kontinuierliches Vortragen unserer Situation und unserer Anliegen als Korrigierende in Gesprächen mit der Schulaufsicht, den Schulleitungen, politischen und gesellschaftlichen Akteur/inn/en, Kolleginnen und Kollegen etc.
- Unterstützung bei Konflikten mit der Schulleitung
- Individuelle Beratung überlasteter Kolleginnen und Kollegen
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit
- Informationen zu zentralen rechtlichen Fragen
- Betreiben einer informativen Website
- Öffentlichkeitsarbeit
- Juristische Möglichkeiten
- Politische Ansätze
Insgesamt machen wir öffentlich auf unser Anliegen aufmerksam und suchen aktiv nach Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Situation als Korrekturfachlehrer/innen.