Wir haben es uns als oberstes Ziel gesetzt, der Korrekturtätigkeit als Teil der Berufsarbeit von Lehrerinnen und Lehrern endlich Geltung zu verschaffen.
„Wir sitzen doch alle in einem Boot!“ „Stimmt. Die einen angeln, die anderen rudern ...“
Das ist natürlich überzeichnet – die Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer arbeitet engagiert und im Durchschnitt mehr als die verlangten 41 Wochenstunden.
Nach unserer Ansicht ist es aber ein unhaltbarer Zustand, dass bei der Bemessung der Gesamtarbeitszeit in der Sekundarstufe I oder II diejenige Arbeit nicht angemessen einbezogen wird, die mit Korrekturtätigkeit zusammenhängt – egal, ob sie nun in Biologie oder in Deutsch anfällt. Durch die Wochenstunden-Deputatsregelung und die gleiche Bezahlung der Lehrkräfte wird der Anschein vermittelt, dass alle auch einen vergleichbaren Arbeitsaufwand haben. Diesem Anschein steht jedoch eine Berufswirklichkeit gegenüber, in der von Unterrichtenden derselben Schul- und Besoldungsstufe regelmäßig durchaus unterschiedliche Arbeitspensen erfüllt werden müssen.
Von der Politik ist hier überhaupt nichts zu erwarten: Wenn unsere Verbandsmitglieder schon vor einigen Jahren die damalige Bildungsministerin Löhrmann fragten, wann denn die Lehrerarbeitszeit gerechter gestaltet werde (immerhin noch erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag1 von 2010), verwies sie regelmäßig auf dringendere Probleme – Sekundarschulen, Ganztag, Inklusion, Flüchtlinge ... Zudem stehe im Koalitionsvertrag von 2012 das Thema „gerechtere Lehrerarbeitszeiten“ gar nicht mehr drin – was zutrifft.
Und trotz der besonders zu Wahlkampfzeiten ebenso gebetsmühlenartig wie folgenlos vorgebrachten Forderungen der großen Lehrerverbände nach Entlastungsstunden (nach dem Gießkannenprinzip) ist in den letzten Jahren die Zahl der Entlastungsstunden nicht erhöht, sondern de facto reduziert worden. Neben dieser Entlastungsmöglichkeit, die nicht selten mit einem unwürdigen Gefeilsche im Kollegium verbunden ist, bot noch das Bandbreitenmodell die Gelegenheit, die zeitliche Belastung im Kollegium etwas fairer zu verteilen. Diese Möglichkeit, zudem von nur wenigen Schulen genutzt, ist inzwischen juristisch weitgehend erledigt, da sie angestellten Lehrkräften verwehrt bleibt. Was allerdings seinen Wert als Feigenblatt offenbar nicht schmälert, verweisen doch die Schulbehörden bei Forderungen nach mehr Arbeitszeitgerechtigkeit immer noch gerne auf dieses Instrument.
Die Arbeit an der Schule ist für alle Lehrkräfte nicht einfacher geworden (Stichworte: Arbeitsverdichtung durch Umstellung auf G9, Seiteneinsteiger, KAoA, Digitalisierung, QA, heterogene Schülerschaft etc.).
1Wie unbekannt und/oder egal die Arbeitsbedingungen insbesondere der korrekturbelasteten Lehrerinnen und Lehrer, wie gleichgültig fairere Arbeitszeitregelungen den Verantwortlichen sind, zeigt auch ein Blick in die Koalitionsverträge in NRW dieser letzten 15 Jahre. In jener Zeit hat die Bildungspolitik – egal welcher Couleur – immer nur allenfalls auf dem Papier dafür stark gemacht, sich um eine gerechtere Regelung der Stundendeputate zu bemühen, und dabei gezeigt: Wer sich hier auf die Politik verlässt, ist verlassen. So liest man in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung von 2005: „Die Lehrerarbeitszeit wird flexibler und gerechter gestaltet.” Kommentar: Ist nie passiert. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2010 heißt es dann: „Außerdem soll sie [eine einzusetzende Kommission] ein gerechteres Lehrerarbeitszeitmodell entwickeln.” Kommentar: siehe oben. Im ebenfalls rot-grünen Koalitionsvertrag von 2012 finden wir zu dem Thema: nichts. Kommentar: Das ist noch am ehrlichsten. Und im letzten Koalitionsvertrag 2017, nun wieder schwarz-gelb, ist nur noch vage von einer „Prüfung der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte” die Rede. Kommentar: Damit fällt man noch hinter den Stand von 2005 zurück.
Unsere Forderungen:
- Herabsetzung der Pflichtstundenzahl auf 22 Wochenstunden für alle Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien
- Herabsetzung des Deputats pro Korrektur einer Klassenarbeit oder Klausur – im gleichen (Halb-)Jahr, nicht nachlaufend –, differenziert nach Sekundarstufe I und II.
Eine solche gerechtere Berücksichtigung der Korrekturtätigkeit sollte nicht schwerfallen. Der zeitliche Aufwand für die, unvermeidlichen, Klassen- und Kursarbeitskorrekturen – für die manche Lehrer/innen die meiste Arbeitszeit aufwenden müssen – ist relativ leicht quantifizierbar, auch wenn das von interessierter Seite (Dienstherr, Lehrerverbände) gerne bestritten wird.
Eine von unserer Vereinigung durchgeführte Erhebung zu den Korrekturzeiten schriftlicher Arbeiten in den einzelnen Fächern bestätigte in der Tendenz die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie von Mummert & Partner von 1999. Die ermittelten Durchschnittswerte wurden von erfahrenen Lehrkräften als realistisch beurteilt.
Absolute Gerechtigkeit ist auch beim Thema Arbeitszeit nicht zu erreichen – aber mehr Gerechtigkeit zumindest anzustreben, ist eine unser Forderungen an den Dienstherrn. Es entspricht nicht unserer Auffassung von Fürsorgepflicht, wenn man glaubt, sich vor einer gerechteren Arbeitszeitgestaltung drücken zu können, indem man gegen alle Empirie die wirklichkeitsfremde Behauptung von Juristen übernimmt, der zeitliche Korrekturaufwand lasse sich nicht genau (genug) bestimmen (Stichwort „grob pauschalierende Schätzung“) und müsse/könne von den Lehrkräften schon irgendwie irgendwann geleistet werden.
Ebenso bezweifeln wir, dass sich die unterschiedlichen Belastungsfaktoren von Lehrkräften sinnvoll gegeneinander aufrechnen lassen und sich immer schon irgendwie wundersam ausgleichen. Frei nach dem Motto „Jeder hat eben sein Päckchen zu tragen“ bekommt man zu hören, der Sportlehrer müsse eben mit dem Lärm in der Halle leben, die Physiklehrkraft mit den aufwendigen Versuchen und die Englischlehrerin nun mal mit den vielen Korrekturen. Das sind rhetorische Nebelkerzen, die den Blick auf die Tatsache erschweren sollen, dass auch in der Schule – wie in fast allen anderen Arbeitsbereichen – die Arbeitsbelastung nur durch den Zeitaufwand sinnvoll zu definieren ist. Und jeder, der die vier Grundrechenarten beherrscht, muss zugeben, dass der nun einmal höher ist, wenn jemand zusätzlich zu den normalen Lehrertätigkeiten in seinen sieben Lerngruppen auch noch vielleicht 70 oder 700 schriftliche Arbeiten im Schuljahr korrigieren muss.
Ist unser oberstes Ziel erreicht, dass nämlich der zeitliche Aufwand für Korrekturen angemessen berücksichtigt und so mehr Arbeitszeitgerechtigkeit hergestellt wird, dann rücken auch in greifbare Nähe folgende
weitere Ziele:
- Angemessene Work-Life-Balance: Nur der, dem auch Zeit für sich selbst, den Partner, die Familie, die Gesundheit bleibt, wird seine Arbeit gut und gerne und lange machen. Dann braucht es auch keine Alibi-Veranstaltungen wie „Lehrer-Gesundheitstage“ mehr, wo erwachsene Akademiker mit solchen Glückskeks-Weisheiten bedacht werden, wie denen, man solle doch achtsam sein, mehr Äpfel essen und mehr Fahrrad fahren ... Dummerweise kommen aber dadurch die Heftstapel auch nicht schneller vom Tisch.
- Chancengleichheit bei der Schulkarriere: „Die im Dunkeln sieht man nicht“ – wer einen Großteil seiner Arbeitszeit im stillen Kämmerlein mit Korrigieren zubringen muss (zudem eine Tätigkeit mit überschaubarem „Glamourfaktor“), hat geringere Aussichten, für eine gute Außenwirkung seiner Schule zu sorgen, Schulentwicklung zu betreiben, durch guten Unterricht aufzufallen, befördert zu werden.
- Erhalt von Berufszufriedenheit und Bildungsstandards: Wer seinen Schüler/innen gut vorbereitet und ausgeruht gegenübertreten kann, hat bessere Chancen, denjenigen Unterricht zu machen, zu dem ihn sein Berufsethos und der „Referenzrahmen Schulqualität NRW“ verpflichten.
- Ermöglichung von echter individueller Förderung: Wer nicht über Gebühr mit Korrekturen belastet ist, hat eher die Möglichkeit, seine Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern – was, richtig verstanden, nun einmal Zeit kostet.
- Beibehaltung der Möglichkeit zur voraussetzungslosen Teilzeit
Neben unseren genannten Zielen seien abschließend noch genannt:
Ziele, die wir NICHT verfolgen:
- Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells: Eine schöne Utopie, die aber wohl noch geraume Zeit eine Utopie bleiben wird, da es in NRW politisch nicht gewollt ist und bei der Zugrundelegung von unrealistischen Faktoren (wie im „Hamburger Modell“) die Arbeitszeitgerechtigkeit und die Zufriedenheit der Korrekturfachlehrer/innen nicht erhöht.
- Verbandsarbeit als Selbstzweck: Wir verstehen uns als pragmatische Interessenvertretung, mit flacher Hierarchie, schlanken Strukturen, Betonung des Ehrenamts. Die sehr moderaten Mitgliedsbeiträge verwenden wir nicht für die Bezahlung hauptamtlicher Funktionäre oder zur massenhaften Erstellung von Hochglanzbroschüren, sondern v. a. für unsere Gerichtsprozesse [vgl. Unsere Musterprozesse], mit denen wir auf juristischem Wege eine angemessenere Berücksichtigung der Korrekturarbeit herbeiführen wollen.
- Unverdiente Privilegien für Vielkorrigierer/innen
Unser oberstes Ziel:
Unvermeidbare Korrekturzeiten müssen als fester Teil der Arbeitszeit anerkannt werden
Wer sind wir?
Die Vereinigung der KorrekturfachlehrerInnen e.V. ist seit vielen Jahren für die Schulformen Gymnasium und WBK in allen Bezirkspersonalräten in NRW sowie im Hauptpersonalrat Düsseldorf vertreten. Zudem sind wir seit 2016 auch für die Schulform Realschule im Bezirkspersonalrat Münster vertreten.
Wir arbeiten ehrenamtlich und überparteilich.
Was wollen wir?
- Herabsetzung der Pflichtstunden auf 22 Stunden für alle Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und WBKs
- Herabsetzung der Pflichtstundenzahl auf 25,5 Stunden für alle Lehrerinnen und Lehrer an Realschulen
- eine gerechte und angemessene Berücksichtigung der Korrekturtätigkeit durch eine zusätzliche Herabsetzung des Pflichtstundendeputats pro Korrektur einer Klassenarbeit/Klausur, differenziert nach Sekundarstufe I und II
- Lehrerarbeitszeit darf 41 Wochenstunden im Mittel nicht überschreiten und sollte nicht unendlich und beliebig sein! Nähere Informationen
- angemessene Erfassung und Anrechnung von Korrekturzeit als Arbeitszeit
- realistische Erfassung aller obligatorischen Tätigkeiten
- Erhalt der voraussetzungslosen Teilzeit
Wieso setzen wir uns für diese Ziele ein?
- für alle Kolleg/inn/en, insbesondere aber auch für diejenigen mit zwei oder mehr Korrekturfächern, muss es möglich sein, dauerhaft eine Vollzeitstelle unter gesunden Arbeitsbedingungen ausüben zu können
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Korrekturfachlehrer/innen muss möglich sein
- Erhalt von Berufszufriedenheit
- Echte individuelle Förderung und Erhalt von Bildungsstandards
- Chancengleichheit bei der Schulkarriere muss gegeben sein
Wir wissen, dass absolute Gerechtigkeit auch beim Thema Arbeitszeit nicht zu erreichen ist, aber mehr Gerechtigkeit zumindest anzustreben, ist eine unserer Forderungen an den Dienstherrn. Der zeitliche Aufwand von verpflichtenden Korrekturen darf in seinem Umfang nicht mehr totgeschwiegen werden, so dass angemessene Work-Life Balance für alle korrigierenden Lehrerinnen und Lehrer möglich ist. Nähere Informationen
Was tun wir?
Unsere Personalräte vertreten Ihre Interessen im Schulalltag und bieten u. a.:
- Kontinuierliches Vortragen unserer Situation und unserer Anliegen als Korrigierende in Gesprächen mit der Schulaufsicht, den Schulleitungen, politischen und gesellschaftlichen Akteur/inn/en, Kolleginnen und Kollegen etc.
- Unterstützung bei Konflikten mit der Schulleitung
- Individuelle Beratung überlasteter Kolleginnen und Kollegen
- Beratung von Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit
- Informationen zu zentralen rechtlichen Fragen
- Betreiben einer informativen Website
- Öffentlichkeitsarbeit
- Juristische Möglichkeiten
- Politische Ansätze
Insgesamt machen wir öffentlich auf unser Anliegen aufmerksam und suchen aktiv nach Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Situation als Korrekturfachlehrer/innen.